| VERKEHRSUNFALL
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Worauf
Sie achten sollten:
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Wurden Personen
verletzt, ist die Polizei jedenfalls zu
verständigen - auch bei geringfügigen
Verletzungen. Dies gilt vor allem, wenn
Kinder beteiligt sind. |
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Eine Verständigung
der Polizei kann unterbleiben, wenn die
Unfallbeteiligten ihre Identität durch
einen Lichtbildausweis nachweisen. Entfernt
sich ein Unfallbeteiligter vorher, müssen
Sie Anzeige erstatten, wenn Sie Ihre Ansprüche
wahren wollen. |
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Dokumentieren Sie
das Unfallgeschehen mit einer Kamera oder
einer Skizze. |
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Verändern
Sie nichts, bis die Polizei eintrifft. |
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Notieren Sie die
Daten des Unfallgegners und der Zeugen auf
einem Unfallbericht. |
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Melden Sie den
Schaden Ihrer Versicherung. |
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Reparieren Sie
das Fahrzeug erst, wenn es ein Sachverständiger
der gegnerischen Versicherung begutachtet
hat. |
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Werden Sie von
der Polizei zum Unfallgeschehen einvernommen,
achten Sie auf die Protokollierung: Machen
Sie keine Schuldgeständnisse und unterschreiben
Sie nichts ungelesen. |
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Ihre Ansprüche
können nur binnen drei Jahren ab Kenntnis
von Schaden und Schädiger geltend gemacht
werden. |
Wie
ich Sie unterstütze:
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Ich berate Sie
bei der Verschuldensfrage und mache Ihre
Schadenersatzansprüche geltend. |
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Ich vertrete Sie
im Zivilverfahren, wenn Ihre Ansprüche
außergerichtlich nicht bereinigt werden
können. |
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Ich vertrete Sie
im Falle eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfarhens
sowie im Falle eines Strafverfahrens gegen
den Unfallgegner. |
Was
ich von Ihnen benötige:
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Beschreibung des
Unfallorts und des Fahrverhaltens der Beteiligten
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Polizzennummer
der Haftpflichtversicherung, allenfalls
Rechtsschutzversicherung |
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Daten des Unfallgegners
und der Zeugen |
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Unfallbericht,
Kostenvoranschlag, Rechnung, Befunde, Behandlungsunterlagen
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