 |
Vereine sollen ideellen
Zwecken dienen und dürfen nicht den
Deckmantel für eine Erwerbstätigkeit
seiner Mitglieder oder dritter Personen
bilden. |
 |
Wenn ein Verein wirtschaftlich
tätig ist, hat er die für diese
Tätigkeit geltenden Vorschriften (z.B.
Gewerbeordnung) zu beachten. |
 |
Der Name des Vereins
muss einen Rückschluss auf den Vereinszweck
zulassen und darf nicht irreführend
sein. |
 |
Jede Änderung der
Statuten ist gegenüber der Vereinsbehörde
anzuzeigen. |
 |
Im Verein gilt das 4-Augen-Prinzip.
Die Vereinsleitung und Rechnungsprüfung
müssen aus jeweils zwei Personen bestehen. |
 |
Das Gesetz schreibt weitreichende
Sorgfaltspflichten für Vereinsorgane
gegenüber dem Verein vor. Davon betroffen
sind auch ehrenamtliche Funktionäre.
|
 |
Der Vorstand und die
Rechnungsprüfer haften gegenüber
dem Verein und können schadenersatzpflichtig
werden, wenn sie Aktivitäten ohne hinreichende
finanzielle Basis des Vereins in Angriff
nehmen. |