| SCHEIDUNG/TRENNUNG |
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Worauf
Sie achten sollten:
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Eine Scheidung / Trennung
hat weitreichende Auswirkungen auf das Vermögen
sowie die Obsorge von Kindern. |
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Klären Sie alle
sozial- und pensionsrechtlichen Fragen.
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Weder bei einer Obsorgeregelung
noch bei einer Scheidung besteht die Pflicht,
einen Rechtsanwalt heranzuziehen. Wegen
des hohen zeitlichen und emotionalen Drucks
ist es jedoch unabdingbar, mit Ihrem Rechtsanwalt
als erfahrenen Fachmann zu sprechen. |
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Was nicht in erster Instanz
vorgebracht wird, kann auch in späteren
Berufungs- oder Rekursverfahren nicht mehr
vorgebracht werden. Für diese Verfahren
besteht Anwaltspflicht. |
Wie
ich Sie unterstütze:
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Ich berate Sie umfassend
in allen finanziellen Fragen rund um die
Scheidung, sei es Unterhalt oder Vermögensaufteilung.
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Ich kann in Notsituationen
einstweilige Maßnahmen wie eine Wegweisung
oder den Unterhalt durchsetzen. |
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Ich berate Sie, ob eine
Ehescheidungsklage sofort eingebracht werden
soll oder ob aus bestimmten Gründen,
etwa der pensionsrechtlichen Absicherung,
vorerst davon Abstand zu nehmen ist. |
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Ich unterstütze
Sie in der Frage der Besuchsrechte zu den
Kindern. |
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Ich begleite Sie in der
Mediation. |
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Ich vertrete Sie mit
dem nötigen Wissen und meinem persönlichen
konsequenten Einsatz bei Gericht, wenn ein
strittiges Verfahren unvermeidbar ist. |
Was
ich von Ihnen benötige:
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Gehaltsunterlagen von
beiden Partnern |
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Kaufverträge |
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Darlehensurkunden, Bankbestätigungen
über Kredite |
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Unterlagen über
das gesparte Vermögen |
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