| NACHBARSCHAFT |
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Worauf Sie achten sollten:
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Der Baum gehört
dem Eigentümer des Grundstücks,
auf dem sich der Stamm befindet, auch wenn
Äste und Wurzeln überwiegend in
den Nachbargrund reichen. |
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Von Bäumen
oder Pflanzen ausgehende, unzumutbare, ortsunübliche
Beeinträchtigungen durch Entzug von
Licht und Luft können Sie untersagen.
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Äste und Wurzeln
eines Baumes dürfen Sie entfernen,
wenn sie sich auf Ihrem Grundstück
befinden. |
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Beim Abschneiden
dürfen Sie den Baum nicht zerstören
oder seinen Fortbestand gefährden.
Sie haften sonst für den Schaden. |
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Gehen Sie bei diesen
Arbeiten fachmännisch vor oder lassen
Sie sich von einem Fachmann helfen. |
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Die Kosten der
Entfernung von Ästen und Wurzeln tragen
Sie. Nur wenn ein Schaden entstanden ist
oder droht, muss der Eigentümer des
Baums die Hälfte der Kosten tragen.
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Sie dürfen
Früchte von einem auf Ihr Grundstück
überhängenden Baum nicht pflücken,
sondern nur nehmen, wenn sie auf Ihr Grundstück
gefallen sind. |
Wie ich Sie unterstütze:
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Ich informiere,
ob durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen
über Wald-, Flur-, Feld-, Natur-, Baumschutz
und Ortsbild Sonderregelungen bestehen.
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Ich richte zunächst
ein Aufforderungsschreiben an den Nachbarn,
um eine gerichtliche Auseinandersetzung
zu vermeiden. |
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Ich berate Sie
bei der weiteren Vorgehensweise, da es mehrere
Möglichkeiten gibt. Bei Entzug von
Licht oder Luft durch fremde Bäume
oder Pflanzen ist ein Schlichtungsverfahren
vor Einschaltung des Gerichtes einzuleiten. |
Was ich von Ihnen benötige:
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Lageplan oder Skizze
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Lichtbilder |
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Belege über
die Beseitigung von Schäden |
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