| GEISTIGES
EIGENTUM |
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Worauf Sie achten sollten:
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Geistiges Eigentum ist
geschützt. Der Schutz von Marken-,
Muster- oder Patentrechten wird durch die
Eintragung in ein Register gesichert. Werke
wie Musik, Fotografien oder Gemälde
genießen urheberrechtlichen Schutz,
können aber nicht registriert werden.
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Das Urheberrecht muss
im Streitfall nachgewiesen werden. Bewahren
Sie daher nicht nur Verträge, sondern
jeden Schriftverkehr und Gesprächsnotizen
auf. Sammeln Sie Beweismittel und hinterlegen
Sie diese zu Beweiszwecken bei einem Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens. |
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Wenn Sie Kunstwerke schaffen,
sollten Sie überlegen, ob dadurch in
fremde Rechte eingegriffen wird. Achten
Sie auf Copyright-Vermerke - eine Verwendung
ist nur mit Zustimmung des Berechtigten
zulässig. |
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Wenn Sie anderen die
Verwendung Ihrer Rechte / Ihres Werkes gestatten
wollen, sollten Sie einen Vertrag erst abschließen,
wenn er von Ihrem Rechtsanwalt geprüft
worden ist. |
Wie ich Sie unterstütze:
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Ich gestalte für
Sie Verträge wie Produktions-, Management-,
Agentur- oder Lizenzverträge. |
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Ich prüfe
Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung
von Vertragpartnern vorgelegt werden. |
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Ich helfe Ihnen,
Beweismittel zu sichern, die für Sie
von Bedeutung sind. |
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Ich berate und
vertrete Sie in notwendigen Registrierungsverfahren.
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Ich unterstütze
Sie beim Kontakt mit Verwertungsgesellschaften.
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Ich berate Sie,
ob die Beiziehung eines Sachverständigen
sinnvoll ist. |
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Ich vertrete Sie,
wenn ein Gerichtsverfahren unvermeidbar
ist. |
Was ich von Ihnen benötige:
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Verträge
und Korrespondenz |
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Originale
oder gute Bilder des Kunstwerkes
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