| ALLGEMEINES
FAMILIENRECHT |
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Worauf
Sie achten sollten:
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Ehe- und Lebensgemeinschaften
haben unterschiedliche Rechtswirkungen,
die vorher durch einen Vertrag näher
geregelt werden können. Denken Sie
an Mietrechte, an die rechtliche Situation
gemeinsamer Kinder oder an die Rechtsfolgen
einer Trennung. |
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Durch Adoption und Namensgebung
können nichtgemeinsame Kinder enger
in die Familie eingebunden werden. |
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Halten Sie Ihre Vermögenslage
und die Ihres Partners schriftlich fest.
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Als Geschenkgeber sollten
Sie überlegen, ob eine Schenkung an
beide oder an einen Ehegatten / Lebensgefährten
erfolgen soll. |
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Die Mitwirkung eines
Ehegatten / Lebensgefährten im Betrieb
des anderen und Unternehmensbeteiligungen
haben rechtliche Folgen. |
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Bei der Aufnahme von
Krediten ist zu überlegen, ob beide
oder nur ein Partner aufscheinen sollen.
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Vermeiden Sie Bürgschaften,
die in einem Missverhältnis zu Ihrem
Vermögen stehen. |
Wie
ich Sie unterstütze:
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Ich berate Sie in allen
rechtlichen Fragen vor Gründung einer
Familie, Lebensgemeinschaft und Eheschließung.
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Ich informiere Sie darüber,
welches Vermögen aufzuteilen ist und
welches nicht. |
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Ich verfasse für
Sie die erforderlichen Verträge und
Vereinbarungen. |
Was
ich von Ihnen benötige:
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Bestehende Verträge
und Testamente |
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Vermögensaufzeichnungen
wie Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen,
Bausparverträge, Kreditverträge |
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